Baumfällung Nauen

Baumfällung und Baumpflege in Nauen: Nauen liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Gehölzschutzsatzung der Stadt Nauen zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (vom 30.10.2018).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 40 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Nauen ist streng: 40 cm, auch Nadelbäume, Pappeln, Weiden, Obst-Hochstämme und tote Bäume, keine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten.

„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm; dies gilt auch für die Baumarten Esskastanie, Walnuss und Edeleberesche,“

§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Gehölzschutzsatzung der Stadt Nauen zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Stadt Nauen, Fachbereich Bau (Grünflächen), Rathausplatz 1, 14641 Nauen (Tel. 03321 408-243, baumfaellung@nauen.de)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular hat Unterschriftsfelder für Antragsteller und Eigentümer.
  • Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit Begründung und Bestandsplan mit Fotos, Standort, Art, Höhe, Stammumfang, Kronendurchmesser (§ 6 Abs. 4). Bearbeitung laut Formular vier Wochen.
  • Gebühr: 19,44 € je angefangene Viertelstunde (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Nr. V.1)
  • Ersatzpflanzung: je angefangene 30 cm Umfang ein Ersatzbaum (14–16 cm), höchstens 1:2; gemindert nach Vitalität (§ 8)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Nauen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Nauen

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Nauen geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 40 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Nauen ist streng: 40 cm, auch Nadelbäume, Pappeln, Weiden, Obst-Hochstämme und tote Bäume, keine Ausnahme für Einfamilienhaus-Gärten.

Wer darf in Nauen die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 6 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei. Das Formular hat Unterschriftsfelder für Antragsteller und Eigentümer.

Was kostet die Fällgenehmigung in Nauen?

19,44 € je angefangene Viertelstunde (Verwaltungsgebührensatzung 2025, Nr. V.1).

Wann darf ich in Nauen fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Nauen: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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