Baumfällung und Baumpflege in Ketzin/Havel: Ketzin/Havel liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Baum- und Gehölzschutzsatzung der Stadt Ketzin/Havel (vom 21.11.2022).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: Obst- und Nussbäume, Nadelgehölze außer Eibe und Ginkgo (§ 3 Abs. 3); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm.“
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Baum- und Gehölzschutzsatzung der Stadt Ketzin/Havel
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Ketzin/Havel, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Rathausstraße 29, 14669 Ketzin/Havel (Tel. 033233 720219, natur@ketzin.de)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; laut Serviceportal legen Nicht-Eigentümer eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
- Unterlagen: Formblatt der Stadt mit Gründen und Bestandsplan mit Foto; online über das Serviceportal (§ 7 Abs. 3).
- Gebühr: 33 € je angefangene halbe Stunde, Ortstermin ebenso (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 5.4, 1.2)
- Ersatzpflanzung: mindestens 1:1, über 100 cm Umfang 1:2, Laubbaum 14–16 cm (§ 8)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Ketzin/Havel – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Ketzin/Havel
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Ketzin/Havel geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Ketzin/Havel nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obst- und Nussbäume, Nadelgehölze außer Eibe und Ginkgo (§ 3 Abs. 3); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Ketzin/Havel die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht; laut Serviceportal legen Nicht-Eigentümer eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Ketzin/Havel?
33 € je angefangene halbe Stunde, Ortstermin ebenso (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 5.4, 1.2).
Wann darf ich in Ketzin/Havel fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Ketzin/Havel: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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