Baumfällung und Baumpflege in Dallgow-Döberitz: Dallgow-Döberitz liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzsatzung Dallgow-Döberitz) (vom 15.05.2014).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern, gemessen in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden;“
§ 1 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzsatzung Dallgow-Döberitz)
Die Satzung liegt nur als eingescannte Fassung vor. Bitte bestätigen Sie die Werte vor dem Antrag bei der Gemeinde – der Genehmigungs-Check unten zeigt deshalb „bitte prüfen“.
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Dallgow-Döberitz, Öffentliches Grün, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz (gruenflaeche@dallgow.de)
- Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; laut Gemeinde unterschreibt der Eigentümer, sonst dessen Einverständniserklärung beilegen.
- Unterlagen: Antrag mit Anschrift, Flurstück, Lageskizze und Gründen (§ 5 Abs. 1).
- Gebühr: 20 € je Baum, mindestens 40 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.7)
- Ersatzpflanzung: nach Stammumfang, Art und Vitalität (§ 5 Abs. 4)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Dallgow-Döberitz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Dallgow-Döberitz
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dallgow-Döberitz geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Dallgow-Döberitz nicht geschützt?
Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Dallgow-Döberitz die Fällgenehmigung beantragen?
Die Satzung regelt das nicht; laut Gemeinde unterschreibt der Eigentümer, sonst dessen Einverständniserklärung beilegen.
Was kostet die Fällgenehmigung in Dallgow-Döberitz?
20 € je Baum, mindestens 40 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.7).
Wann darf ich in Dallgow-Döberitz fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Dallgow-Döberitz: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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