Baumfällung Dallgow-Döberitz

Baumfällung und Baumpflege in Dallgow-Döberitz: Dallgow-Döberitz liegt im Landkreis Havelland. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzsatzung Dallgow-Döberitz) (vom 15.05.2014).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

„Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 Zentimetern, gemessen in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden;“

§ 1 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Dallgow-Döberitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzsatzung Dallgow-Döberitz)

Die Satzung liegt nur als eingescannte Fassung vor. Bitte bestätigen Sie die Werte vor dem Antrag bei der Gemeinde – der Genehmigungs-Check unten zeigt deshalb „bitte prüfen“.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Gemeinde Dallgow-Döberitz, Öffentliches Grün, Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz (gruenflaeche@dallgow.de)
  • Wer den Antrag stellt: Die Satzung regelt das nicht; laut Gemeinde unterschreibt der Eigentümer, sonst dessen Einverständniserklärung beilegen.
  • Unterlagen: Antrag mit Anschrift, Flurstück, Lageskizze und Gründen (§ 5 Abs. 1).
  • Gebühr: 20 € je Baum, mindestens 40 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.7)
  • Ersatzpflanzung: nach Stammumfang, Art und Vitalität (§ 5 Abs. 4)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Dallgow-Döberitz – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Dallgow-Döberitz

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dallgow-Döberitz geschützt?

Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 1 Nr. 1).

Welche Bäume sind in Dallgow-Döberitz nicht geschützt?

Nicht geschützt: abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.

Wer darf in Dallgow-Döberitz die Fällgenehmigung beantragen?

Die Satzung regelt das nicht; laut Gemeinde unterschreibt der Eigentümer, sonst dessen Einverständniserklärung beilegen.

Was kostet die Fällgenehmigung in Dallgow-Döberitz?

20 € je Baum, mindestens 40 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 4.7).

Wann darf ich in Dallgow-Döberitz fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Dallgow-Döberitz: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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