Baumfällung und Baumpflege in Zeuthen: Zeuthen liegt am Zeuthener See im Landkreis Dahme-Spreewald, direkt an der Berliner Stadtgrenze. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Zeuthen (Baumschutzsatzung) (vom 20.12.2007).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 40 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Mit 40 cm hat Zeuthen eine der niedrigsten Schwellen im Kreis; auch Nadelbäume und Pappeln sind geschützt. Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Edelkastanie (§ 2 Abs. 3 Nr. 3).
„alle Laub- und Nadelbäume auf öffentlichen und privatem Grund mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer ihrer Stämme einen Umfang ab 30 cm aufweist,“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Gemeinde Zeuthen (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Zeuthen, Sachgebiet Infrastruktur, Schillerstraße 57, 15738 Zeuthen (Tel. 033762 753-0, gemeinde@zeuthen.de)
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1).
- Unterlagen: Darstellung aller geschützten Gehölze mit Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser (§ 5 Abs. 2).
- Gebühr: 25 € inkl. erster Viertelstunde, je weitere Viertelstunde 18,80 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 7)
- Ersatzpflanzung: bis 100 cm Umfang 2 heimische Bäume (14–16 cm), je weitere 50 cm einer mehr (§ 6 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Zeuthen – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Zeuthen
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Zeuthen geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 40 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Mit 40 cm hat Zeuthen eine der niedrigsten Schwellen im Kreis; auch Nadelbäume und Pappeln sind geschützt.
Welche Bäume sind in Zeuthen nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnuss und Edelkastanie (§ 2 Abs. 3 Nr. 3).
Wer darf in Zeuthen die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1).
Was kostet die Fällgenehmigung in Zeuthen?
25 € inkl. erster Viertelstunde, je weitere Viertelstunde 18,80 € (Verwaltungsgebührensatzung Nr. 7).
Wann darf ich in Zeuthen fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Zeuthen: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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