Baumfällung und Baumpflege in Schwerin (Dahme-Spreewald): Schwerin (Dahme-Spreewald) ist eine Gemeinde am Schweriner See im Amt Schenkenländchen, Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Schwerin zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Baumschutzsatzung) (vom 22.03.2021).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1). Nicht geschützt: abgestorbene Bäume.
„1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm,“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Satzung der Gemeinde Schwerin zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (Baumschutzsatzung)
Die Satzung liegt nur als eingescannte Fassung vor. Bitte bestätigen Sie die Werte vor dem Antrag bei der Gemeinde – der Genehmigungs-Check unten zeigt deshalb „bitte prüfen“.
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Amt Schenkenländchen, Ordnungsamt, Markt 9, 15755 Teupitz (Tel. 033766 6890)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
- Unterlagen: Antrag schriftlich oder zu Protokoll, Bestandsplan mit Foto: Standort, Art, Höhe, Stammumfang (§ 5 Abs. 2).
- Gebühr: 30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2)
- Ersatzpflanzung: bis 100 cm Umfang 1 Baum, je weitere 50 cm einer mehr; Ausgleich 250 € je Baum (§ 7, Anlage 3)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Schwerin (Dahme-Spreewald) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Schwerin (Dahme-Spreewald)
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schwerin (Dahme-Spreewald) geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 50 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 2 Abs. 2 Nr. 1).
Welche Bäume sind in Schwerin (Dahme-Spreewald) nicht geschützt?
Nicht geschützt: abgestorbene Bäume.
Wer darf in Schwerin (Dahme-Spreewald) die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
Was kostet die Fällgenehmigung in Schwerin (Dahme-Spreewald)?
30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2).
Wann darf ich in Schwerin (Dahme-Spreewald) fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Schwerin (Dahme-Spreewald): Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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