Baumfällung und Baumpflege in Schulzendorf: Schulzendorf liegt im Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Schulzendorf zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung – (vom 24.11.2004, geändert 20.04.2005).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 100 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 (Lesefassung)). Die Schwelle liegt mit 100 cm deutlich über der Kreisverordnung. Nicht geschützt: Obstbäume (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume.
„Geschützt sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (ca. 32 cm Durchmesser);“
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 (Lesefassung) Satzung der Gemeinde Schulzendorf zum Schutz von Bäumen – Baumschutzsatzung –
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Schulzendorf, Fachbereich Tiefbau, Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf
- Wer den Antrag stellt: Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1).
- Unterlagen: Bestandsplan mit Standort, Art und Stammumfang; im Bauverfahren amtlicher Lageplan; Begehung vor Ort auf Kosten des Antragstellers (§ 5).
- Gebühr: nach Verwaltungsgebührensatzung (z. B. 11 € Genehmigung plus Besichtigung); dazu die Kosten der Begehung
- Ersatzpflanzung: bis 200 cm Umfang 1 heimischer Baum (14–16 cm), je weitere 50 cm einer mehr (§ 6 Abs. 2)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Schulzendorf – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Schulzendorf
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schulzendorf geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 100 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 (Lesefassung)). Die Schwelle liegt mit 100 cm deutlich über der Kreisverordnung.
Welche Bäume sind in Schulzendorf nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume (§ 2 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume.
Wer darf in Schulzendorf die Fällgenehmigung beantragen?
Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte (§ 5 Abs. 1).
Was kostet die Fällgenehmigung in Schulzendorf?
nach Verwaltungsgebührensatzung (z. B. 11 € Genehmigung plus Besichtigung); dazu die Kosten der Begehung.
Wann darf ich in Schulzendorf fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Schulzendorf: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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