Baumfällung Münchehofe

Baumfällung und Baumpflege in Münchehofe: Münchehofe liegt im Landkreis Dahme-Spreewald und wird vom Amt Schenkenländchen verwaltet. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Münchehofe zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern (vom 11.07.2011).

Braucht es eine Genehmigung?

Die Satzung schützt heimische Bäume ab 100 cm Stammumfang (§ 2 Nr. 3 c), „Bäume des Jahres“ sowie Maulbeere, Eibe und Wildobst ohne Mindestumfang (§ 2 Nr. 3 a). Eine Messhöhe nennt die Satzung nicht; das Formular des Amtes fragt nach 1,30 m.

„c. heimische Bäume, Hecken und Sträucher – Bäume ab einem Stammumfang von mindestens 100 cm, (entspricht ca. 30 cm Durchmesser)“

§ 2 Nr. 3 Buchst. c Satzung der Gemeinde Münchehofe zum Schutz von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Die Satzung nennt keine Messhöhe und schützt „Bäume des Jahres“ ohne Mindestumfang – bitte vor dem Antrag beim Amt Schenkenländchen nachfragen.

Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.

So stellen Sie den Antrag

  • Zuständig: Amt Schenkenländchen, Ordnungsamt, Markt 9, 15755 Teupitz (Tel. 033766 6890)
  • Wer den Antrag stellt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.
  • Unterlagen: Antrag schriftlich oder zu Protokoll (§ 5 Nr. 2).
  • Gebühr: 30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2)
  • Ersatzpflanzung: nach der Art des gefällten Baumes; Ausgleich nach Wert (§ 7)

Fällzeit

Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).

Leistungen vor Ort

Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Münchehofe – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.

Häufige Fragen zum Baumschutz in Münchehofe

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Münchehofe geschützt?

Die Satzung schützt heimische Bäume ab 100 cm Stammumfang (§ 2 Nr. 3 c), „Bäume des Jahres“ sowie Maulbeere, Eibe und Wildobst ohne Mindestumfang (§ 2 Nr. 3 a). Eine Messhöhe nennt die Satzung nicht; das Formular des Amtes fragt nach 1,30 m.

Wer darf in Münchehofe die Fällgenehmigung beantragen?

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Stellt ein Dritter den Antrag, braucht er eine Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; das Formular verlangt beide Unterschriften.

Was kostet die Fällgenehmigung in Münchehofe?

30 € je Genehmigung; bei Ablehnung 10 bis 75 % (Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Nr. 5.2).

Wann darf ich in Münchehofe fällen?

Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.

Baumschutz in Münchehofe: Darf ich fällen?

Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.

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