Baumfällung und Baumpflege in Märkische Heide: Märkische Heide liegt im Landkreis Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Gemeinde Märkische Heide zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) (vom 22.03.2005).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Kastanien und Feldahorn ab 60 cm Stammumfang, Eibe, Rot- und Weißdorn ab 20 cm, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 2 Nr. 2). Kiefern, Birken und andere Arten sind einzeln nicht geschützt, nur in Gruppen. Nicht geschützt: Obstbäume (außer Streuobst), Pappeln und Weiden (§ 2 Nr. 3 a); abgestorbene Bäume.
„Geschützt sind : – Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Kastanien, Feldahorn mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm“
§ 2 Nr. 2 Satzung der Gemeinde Märkische Heide zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Gemeinde Märkische Heide, Schlossstraße 13 a, 15913 Märkische Heide (Tel. 035471 851-13)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Nr. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
- Unterlagen: Antrag bei der Gemeindeverwaltung (§ 5 Nr. 3); Lageskizze, Fotos, Baumart und Stammumfang beschleunigen die Prüfung.
- Gebühr: 25 € (§ 9 der Satzung)
- Ersatzpflanzung: mindestens 1:2 (§ 7 Nr. 1)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Märkische Heide – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Märkische Heide
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Märkische Heide geschützt?
Die Satzung schützt Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Kastanien und Feldahorn ab 60 cm Stammumfang, Eibe, Rot- und Weißdorn ab 20 cm, gemessen in 1,30 m Höhe (§ 2 Nr. 2). Kiefern, Birken und andere Arten sind einzeln nicht geschützt, nur in Gruppen.
Welche Bäume sind in Märkische Heide nicht geschützt?
Nicht geschützt: Obstbäume (außer Streuobst), Pappeln und Weiden (§ 2 Nr. 3 a); abgestorbene Bäume.
Wer darf in Märkische Heide die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 5 Nr. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Märkische Heide?
25 € (§ 9 der Satzung).
Wann darf ich in Märkische Heide fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Märkische Heide: Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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