Baumfällung und Baumpflege in Lübben (Spreewald): Lübben (Spreewald) ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald. Ob ein Baum gefällt werden darf, regelt hier die Satzung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzsatzung) (vom 28.12.2022).
Braucht es eine Genehmigung?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe. Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind nur bestimmte Arten geschützt. Nicht geschützt: Pappeln, Birken und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
„Die Bäume, Hecken und Feldgehölze im Geltungsbereich dieser Satzung werden im nachstehend bezeichneten Umfang zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt: 1. Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm,“
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Satzung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzsatzung)
Was für Ihren Baum gilt, zeigt der Genehmigungs-Check unten – mit Messhöhe, Fällzeit und fertigem Antrag.
So stellen Sie den Antrag
- Zuständig: Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)
- Wer den Antrag stellt: Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 8 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
- Unterlagen: Schriftlich oder elektronisch mit Begründung; Bestandsplan mit Foto, Standort, Art und Stammumfang (§ 8 Abs. 3).
- Gebühr: nicht veröffentlicht – bitte bei der Stadt erfragen
- Ersatzpflanzung: bis 80 cm Umfang 1 Ersatzbaum, darüber einer mehr (§ 10 Abs. 1)
Fällzeit
Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September verbietet § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz das Fällen – nach der Auslegung des Landes Brandenburg auch im Hausgarten. Ganzjährig tabu sind Bäume mit belegtem Nest (§ 44 BNatSchG).
Leistungen vor Ort
- Baumfällung – auch beengte Lagen per Seilklettertechnik
- Gefahrenbaum-Sicherung nach Sturm
- Kronenschnitt und Baumpflege
- Stubbenfräsen
Die Richtwerte im Kosten-Ratgeber gelten auch in Lübben (Spreewald) – das verbindliche Angebot nennt der Betrieb nach Sichtung.
Häufige Fragen zum Baumschutz in Lübben (Spreewald)
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Lübben (Spreewald) geschützt?
Die Satzung schützt Bäume ab 60 cm Stammumfang (in 1,00 m Höhe) (§ 3 Abs. 1 Nr. 1). Gemessen wird in 1,00 m Höhe. Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohnungen sind nur bestimmte Arten geschützt.
Welche Bäume sind in Lübben (Spreewald) nicht geschützt?
Nicht geschützt: Pappeln, Birken und Baumweiden im besiedelten Bereich (§ 4 Abs. 1 Nr. 2); abgestorbene Bäume; Bäume in Kleingartenanlagen.
Wer darf in Lübben (Spreewald) die Fällgenehmigung beantragen?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 8 Abs. 1); wer nicht Eigentümer ist, legt dessen schriftliche Zustimmung bei.
Was kostet die Fällgenehmigung in Lübben (Spreewald)?
nicht veröffentlicht – bitte bei der Stadt erfragen.
Wann darf ich in Lübben (Spreewald) fällen?
Vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch im Hausgarten; bei akuter Gefahr darf gesichert werden.
Baumschutz in Lübben (Spreewald): Darf ich fällen?
Sechs Angaben, dann wissen Sie, ob Sie eine Genehmigung brauchen – mit Quelle, Fällzeit und fertigem Antrag.
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